Bürgschaft:
Ein Bürge ist jemand, der sich für den Fall, dass der Schuldner seine Verbindlichkeiten nicht erfüllt, dazu verpflichtet das Darlehen des Gläubigers zu übernehmen. Es gibt
· Solidarische Bürgschaften
· Teilbürgschaften
Bei der solidarischen Bürgschaft geht es darum, dass jeder dem Gläubiger für den ganzen Betrag haftet.
Teilbürgschaften können vereinbart werden. Das heißt es wird besprochen und schriftlich festgehalten, dass jeder Bürge nur einen Teil des Betrags bei Ausfall des Gläubigers erbringen muss. Nicht nur bei der Teilbürgschaft sondern auch bei jeglichem Bürgerschaftsvertrag ist eine Schriftlichkeit erforderlich, damit sie an Gültigkeit gewinnt.
Arten der Bürgschaft
· Bürge- und Zahlerhaftung
· Wechselbürgschaft
· Ausfallsbürgschaft
Bürge- und Zahlerhaftung
Bei dieser Form von Bürgschaft geht es darum, dass der Bürge und Zahler wie der Kreditnehmer haftet. Dem Gläubiger ist gesetzlich erlaubt bei Fälligkeit der Verbindlichkeit entweder zuerst den Hauptschuldner oder den Bürgen oder sogar beide gleichzeitig in Anspruch zu nehmen.
Wechselbürgschaft
Durch die Abgabe einer Bürgschaftserklärung wird die Wechselbürgschaft gültig. Jedoch ist die Bürgschaftserklärung vom Bürgen zu unterfertigen.
Diese Bürgschaftserklärung spielt deshalb eine so wichtige Rolle, weil aus ihr klar hervorgehen muss, für wen die Bürgschaft übernommen wurde. Der Wechselbürge haftet in gleicher Weise wie derjenige, für den er sich verbürgt. Er haftet wie ein normaler Bürger oder Zahler.
Ausfallsbürgschaft
Ein Ausfallsbürge kann erst dann in Anspruch genommen werden, wenn der Hauptschuldner…
· Im Konkurs oder Ausgleich ist
· Oder gegen ihn eine erfolglose Exekution geführt wird und die übrigen Sicherheiten verwertet wurden.
· Oder sich an einem unbekannten Aufenthaltsort befindet.
Wann ist die Bürgschaft beendet?
· Durch gänzlichen Schulderlass des Kreditinstituts
· Zeitablauf (nur bei befristeter Bürgschaft)
· Bei Entlassung aus der Bürgschaft
· Bei Tod des Bürgen. Jedoch geht die Bürgschaftsverpflichtung auf die Erben des Bürgen über, soweit die Erbschaft anerkannt wird.
· Bei einem Schuldnerwechsel. Jedoch kann die Bürgschaft durch die Zustimmung des Bürgen aufrecht erhalten bleiben.
· Bei vollständiger Zahlung des Kredits durch den Kreditnehmer
· Bei Ausfall des Kreditnehmers und bei vollständigen Rückzahlung des Bürgen.